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DORMAGO

Bürgerbegehren: Anwalt reichte Klage ein

10.12.2017 / 16:01 Uhr — Presseinfo / Dormago

Dormagen. Der in Hackenbroich ansässige Rechtsanwalt Adolf Pamatat hat im Auftrag der "IG Nievenheim" die angekündigte Klage in Sachen Bürgerbegehren Hallenbad Nievenheim ausgearbeitet und inzwischen dem zuständigen Verwaltungsgericht zugestellt. Der Rat der Stadt Dormagen hatte in einer lebhaften Sitzung am 17. Oktober mit 36:5 Stimmen festgestellt, dass "das am 11. September 2017 eingereichte Bürgerbegehren für die Grundsanierung und den Weiterbetrieb des Hallenbades Nievenheim unzulässig ist." Die fünf Gegenstimmen stammten vom Zentrum und der Fraktion FDB/EHFD.

Die IG und Anwalt Adolf Pamatat, mehrfach Landtagskandidat des Zentrums, sind der Ansicht, dass es "zur Schließung und dem damit verbundenen Abriss des Hallenbades" bisher keinen eindeutigen Ratsbeschluss gebe. Insofern wäre das Bürgerbegehren entgegen der Ansicht von Verwaltung und Ratsmehrheit auch nicht verfristet. Pressefotos